News Archive

RealUnit Schweiz AG: Festlegung des Ausgabepreises für Inhaberaktien aus genehmigter Kapitalerhöhung

***Ad-Hoc Mitteilung*** Festlegung des Ausgabepreises für Inhaberaktien aus genehmigter Kapitalerhöhung und Hinweis auf Bezugsangebot Anlässlich der ordentlichen Generalversammlung der RealUnit Schweiz AG vom 5. April 2022 wurde beschlossen, eine genehmigte Erhöhung des Aktienkapitals im Umfang von höchstens CHF 10‘155‘375 durchzuführen. Am 8. November 2022 hat der Verwaltungsrat gestützt auf den vorgenannten Generalversammlungsbeschluss den Ausgabepreis für die neu auszugebenden Aktien auf CHF 1.04 festgelegt. Die Einlagen erfolgen in bar, sämtliche neuen Aktien werden voll liberiert. Die Bezugsrechte bestehender Aktionäre werden gewahrt. Das Aktienkapital soll von derzeit CHF 26'807'170.00 um höchstens CHF 3‘000‘000 durch Ausgabe von höchstens 3‘000‘000 Inhaberaktien zu je CHF 1.00 Nennwert erhöht werden. Die neuen Inhaberaktien sollen als Bucheffekten ausgestaltet und an der BX Swiss AG („Berner Börse“) kotiert werden. Bezugsrecht und Bezugsrechtsverhältnis: Eine (1) bisherige Inhaber- bzw. Namenaktie berechtigt zum Bezug einer (1) neuen Inhaberaktie. Der Bezugsrechtsnachweis bei Inhaberaktien wird durch Vorlage der schriftlichen Bestätigung erbracht, wonach diese bei einer Depotbank auf den Namen des Aktionärs hinterlegt sind (Valorennummer 112'991’110, ISIN CH1129911108, Ticker REALU). Bei Namenaktionären ist dieser Nachweis durch entsprechende Eintragung im Aktienbuch der Gesellschaft zu einem von der Gesellschaft festgelegten Stichtag erbracht. Die Bezugsfrist für die neuen Aktien dauert vom 11. bis 21. November 2022. Die bisherigen Aktionäre können innert dieser Frist schriftlich erklären, ob sie ihr Bezugsrecht ausüben und die neuen Aktien gemäss Bezugsrechtsverhältnis beziehen wollen oder nicht. Es findet kein Bezugsrechtshandel statt. Über die Verwendung nicht ausgeübter Bezugsrechte entscheidet der Verwaltungsrat im Interesse der Gesellschaft gemäss den Bestimmungen des Generalversammlungsbeschlusses vom 5. April 2022.Es ist vorgesehen, die nicht ausgeübten Bezugsrechte bestehenden Aktionären und Dritten in Rahmen einer freien Zeichnung zu offerieren. Die Zuteilung der gezeichneten Aktien erfolgt durch den Verwaltungsrat gemäss den Bestimmungen des Emissionsprospekts der Gesellschaft vom 2. Mai 2022, wobei voraussichtlich der Zeitpunkt des Eingangs der Zeichnung massgebend ist (vorbehaltlich der erfolgreichen Liberierung). Die freie Zeichnung dauert vom 11. bis 25. November 2022. Der Verwaltungsrat behält sich vor, die Zeichnungsfrist zu kürzen, wenn die Nachfrage das Angebot übersteigt, oder ganz aufzuheben, wenn sämtliche Bezugsrechte ausgeübt worden sind. Die Gesellschaft informiert schriftlich bis zum 1. Dezember 2022 über Kürzungen bzw. die Zuteilung der Aktien. Die Liberierung der neuen Aktien erfolgt durch Einzahlung der erforderlichen Einlagen auf das im Bezugs- und Zeichnungsschein angegebene Konto der Gesellschaft bis spätestens am 5. Dezember 2022. Die Emissionsabgabe von 1% wird durch die Gesellschaft getragen. Für die übrigen Bedingungen dieser Kapitalerhöhung gilt der Beschluss der Generalversammlung vom 5. April 2022 sowie der Emissionsprospekt der Gesellschaft vom 2. Mai 2022.

Promaxima Immobilien AG: Verschiebung der Publikation des Halbjahresabschlusses per 30.06.2022

***Ad-Hoc Mitteilung*** Wie bereits bei der Verschiebung der Publikation des Geschäftsberichtes 2021, welche mittlerweile erfolgte, und der Verschiebung der ordentlichen Generalversammlung 2022 auf den 10. November, entschied der Verwaltungsrat, die Publikation des Halbjahresabschlusses 2022 bis spätestens 8. Dezember 2022 zu verschieben. Das entsprechende Gesuch wurde der BX Swiss eingereicht.

BX Swiss TV | Börsentag Zürich: Börse und Versicherung -wie passt das?

BX Swiss TV | Börsentag Zürich: Börse und Versicherung -wie passt das?

KURSAAL BERN GRUPPE BEANTRAGT EIN ZUSÄTZLICHES A-KONZESSION CASINO IN DER ROMANDIE

***Ad-Hoc Mitteilung*** KURSAAL BERN GRUPPE BEANTRAGT EIN ZUSÄTZLICHES A-KONZESSION CASINO IN DER ROMANDIE UND KONZENTRIERT SICH AUF DIE ONLINE PLATTFORM 7MELONS.CH Die Kursaal Bern Gruppe beantragt eine weitere A-Konzession für ein terrestrisches Casino in Romanel-sur-Lausanne und bündelt ihre Kräfte im Online-Casino 7melons.ch. Per 31. Dezember 2024 laufen die erteilten Konzessionen zum Betrieb von Spielbanken und Online-Spielbankenspielen in der Schweiz aus. Der Bundesrat hat am 27. April 2022 entschieden, 23 Konzessionen (10 A-Konzessionen und 13 B-Konzessionen) neu zu vergeben. Im Hinblick auf die Neubewerbungen hat die Kursaal Bern Gruppe mit ihren beiden Casinos in Bern und Neuchâtel beschlossen, eine weitere A-Konzession für ein drittes terrestrisches Casino in Romanel-sur-Lausanne zu beantragen. Die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) hat dem Bundesrat die Region Lausanne neben Winterthur als neue Zone für zwei zusätzliche terrestrischen Casinos vorgeschlagen. Gleichzeitig wird die Kursaal Bern Gruppe ihre Kräfte bei den Online-Casinos bündeln und sich zukünftig auf die Plattform www.7melons.ch konzentrieren. Der Betrieb von www.hurrahcasino.ch in Neuenburg wird unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen bis Ende 2022 eingestellt, Spielerinnen und Spieler von hurrahcasino.ch werden über die Möglichkeit informiert, auf 7melons.ch zu wechseln. Die beiden Plattformen 7melons.ch und hurrahcasino.ch operieren auf der gleichen technischen Basis und wurden vom gleichen Anbieter entwickelt. Mit der Fokussierung auf eine Plattform werden kostenintensive Parallelstrukturen beseitigt und Synergien geschaffen. Der Zeitpunkt für diesen Schritt ist jetzt gegeben, da sich beide Plattformen noch im Aufbau befinden. Das aufgebaute Know-how wird gebündelt und zur Weiterentwicklung von 7melons.ch genutzt, welche zukünftig alle Vorteile beider Plattformen anbieten wird. Ein weiterer Grund für diese strategische Entscheidung ist das geschätzte Marktpotential in der Schweiz, welches signifikant geringer ist als bei den terrestrischen Casinos und das deutlich verlangsamte Marktwachstum im Online-Spielbetrieb. Die hohe Anzahl von Spielsperren als auch die illegal angebotenen Spielplattformen führen dazu, dass Spielerinnen und Spieler vermehrt auf ausländische Plattformen ausweichen. Um weitere Marktanteile in diesem sehr kompetitiven Markt mit mittlerweile elf Anbietern in der Schweiz zu gewinnen, sind substanzielle Marketinginvestitionen notwendig, verbunden mit kostenintensiven Bereitschaftskosten, damit die Sicherheit und präventive Massnahmen jederzeit gewährleistet bleiben. Die Fokussierung auf eine einzige Plattform erlaubt einen effektiveren Mitteleinsatz mit Konzentration des vorhandenen Know-how. Die freiwerdenden Ressourcen im Casino Neuchâtel werden unter anderem genutzt, um das terrestrische Casino in Romanel-sur-Lausanne aufzubauen. Die Kursaal Bern Gruppe hat zusammen mit einem erfahrenen Team, welches grösstenteils noch heute in der Gruppe tätig ist, das Casino Neuenburg 2012 eröffnet. Die sehr positive Erfahrung soll nun genutzt werden, um ein weiteres Casino in der Romandie aufzubauen. Der Entscheid des Bundesrates betreffend Casino Lizenzen wird gegen Ende 2023 erwartet.

Athris AG: NAV für Q3/2022

***Ad-hoc Mitteilung*** Der NAV der Gesellschaft beträgt per 30. September 2022 CHF 1'224'908'345 (Veränderung gegenüber dem Vorquartal: CHF +20.8 Mio.). Der NAV pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 1.00 beträgt CHF 560.76 (Veränderung gegenüber dem Vorquartal: rund +1.7%) und der NAV pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 5.00 (Ticker: ATRI SW; Valor: 36550197) beträgt CHF 2'803.79 (Veränderung gegenüber dem Vorquartal: rund +1.7%). Die vorstehenden NAV-Beträge basieren auf den Angaben der am relevanten Stichtag vor-liegenden Finanzberichte der Anlagen oder auf den Marktkursen per Stichtag der Anlagen, in denen die Gesellschaft direkt oder indirekt investiert ist. Soweit der Gesellschaft keine Finanzberichte und/oder Marktkurse der Anlagen vorlagen, hat die Gesellschaft Schätz-werte verwendet. Die NAV-Angaben wurden durch die Revisionsstelle der Gesellschaft we-der revidiert noch einer prüferischen Durchsicht (Review) unterzogen. Rückstellungen für latente Steuern wurden nicht angepasst und entsprechen jenen vom 30. Juni 2022. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Website www.athris.ch.
  1. <
  2. ...
  3. 35
  4. 36
  5. 37
  6. 38
  7. 39
  8. 40
  9. 41
  10. 42
  11. 43
  12. ...
  13. >