News Archive

Athris AG: NAV für Q2/2023

***Ad-Hoc Mitteilung*** Der NAV der Gesellschaft beträgt per 30. Juni 2023 CHF 1’145’748’739 (Veränderung ge-genüber dem Vorquartal: CHF -10.1 Mio.). Der NAV pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 1.00 beträgt CHF 524.52 (Veränderung gegenüber dem Vorquartal: rund -0.9%) und der NAV pro Namenaktie mit einem Nennwert von CHF 5.00 (Ticker: ATH; Valor: 36550197) beträgt CHF 2’622.60 (Veränderung gegenüber dem Vorquartal: rund -0.9%). Die vorstehenden NAV-Beträge basieren auf den Angaben der am relevanten Stichtag vor-liegenden Finanzberichte der Anlagen oder auf den Marktkursen per Stichtag der Anlagen, in denen die Gesellschaft direkt oder indirekt investiert ist. Soweit der Gesellschaft keine Finanzberichte und/oder Marktkurse der Anlagen vorlagen, hat die Gesellschaft Schätz-werte verwendet. Die NAV-Angaben wurden durch die Revisionsstelle der Gesellschaft we-der revidiert noch einer prüferischen Durchsicht (Review) unterzogen. Rückstellungen für latente Steuern wurden nicht angepasst und entsprechen jenen vom 31. Dezember 2022. Da für den Halbjahresabschluss nach Swiss GAAP FER (mit gleichem Stichtag) u.a. die Rückstellungen für latente Steuern noch angepasst werden, können sich in Bezug auf die NAV-Beträge noch Abweichungen ergeben. Diese Abweichungen werden bei der Publika-tion des Halbjahresabschlusses offengelegt. Der Halbjahresbericht der Athris AG wird Ende August 2023 publiziert.

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Promaxima Immobilien AG: Gesuch um Aufschiebung der Publikation des Jahresabschlusses 2022

***Ad-Hoc Mitteilung*** Die Promaxima Immobilien AG (Ticker: MAXIMA) Stellte am 30. Juni 2023 ein Verschiebungsgesuch zur Publikation des Jahresabschlusses 2022. Dies aufgrund der weit fortgeschrittenen Verhandlung zum Vollzug der Vereinbarung mit der nicht eingetragenen Aktionärin Tyrol Crystal Assets SPF. Das Gesuch wurde von der BX Swiss am 6. Juli 2023 abgelehnt mit dem Hinweis, dass bis zur Publikation des Jahresabschlusses 2022 der Handel in der Promaxima-Aktie ausgesetzt wird. Die Promaxima Immobilien AG kommt Ihrer Pflicht nach, mittels Ad Hoc Mitteilung alle Aktionäre über den Entscheid und die damit verbundenen Sanktionen zu informieren.
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