Swiss Estates AG: Ausserordentliche Generalversammlung durchgeführt
***Ad-Hoc Mitteilung***
Anpassung der Gesellschaftsstatuten an das revidierte Aktienrecht
Swiss Estates AG hat am 19. Januar 2023 eine ausserordentliche Generalversammlung in Luzern durchgeführt.
Gegenstand der ausserordentlichen Generalversammlung war im Wesentlichen die Anpassung der Statuten an das
seit dem 1. Januar 2023 in Kraft getretene revidierte Aktienrecht.
Die beantragen Änderungen der Statuten wurden durch die Aktionäre nach eingehender Diskussion mit grosser
Mehrheit und dem notwendigen Kapitalquorum genehmigt.
Dabei wurde sowohl ein Kapitalband für das Aktienkapital (Stammaktien und Stimmrechtsaktien) eingeführt als auch
für das Partizipationsscheinkapital. Mit der Einführung der Kapitalbänder wurde der Verwaltungsrat ermächtigt das
Aktien- bzw. Partizipationsscheinkapital, ohne weiteren Generalversammlungsbeschluss, während einer Dauer von
fünf Jahren um jeweils bis zu 50 Prozent zu erhöhen, wobei die Bezugsrechte der Aktionäre und Partizipanten
wegbedungen wurden. Auf die Möglichkeit, die Kapitalbänder auch mit einem Recht zur Kapitalherabsetzung
auszustatten, wurde verzichtet.
Die im Rahmen der Bestimmungen des Kapitalbandes neu ausgegebenen Stammaktien können einzig als Entgelt für
den Erwerb oder für die Finanzierung des Erwerbs von Grundstücken durch die Gesellschaft oder eine
Tochtergesellschaft oder aber als Entgelt für die Übernahme oder für die Finanzierung der Übernahme von
Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen durch die Gesellschaft oder eine Tochtergesellschaft verwendet
werden, was auch für die Partizipationsscheine gilt.
Zudem wurde der Verwaltungsrat statutarisch ermächtigt in Anwendung von Art 656b Abs. 1 OR Partizipationsscheine
bis zum Zehnfachen des im Handelsregister eingetragenen Aktienkapitals auszugeben, solange die
Partizipationsscheine der Gesellschaft an einer Börse kotiert sind. Diese Bestimmung scheint bedeutungsvoll, weil der
Gesellschaft damit die Möglichkeit eröffnet wird, ohne das Aktienkapital zukünftig zu verändern, bis circa 75 Millionen
Schweizer Franken neue Partizipationsscheine zu Nominalwerten (oder höher) auszugeben, was wiederum die
Akquisition von Wohnimmobilien in der Schweiz von bis zu etwa CHF 200 Millionen in den Bereich des Möglichen
rückt.
Durch die vorerwähnte neu in Kraft getretene gesetzliche Bestimmung kommt dem Partizipationsschein eine ganz
neue Bedeutung zu. In diesem Kontext beabsichtigt der Verwaltungsrat dem Partizipationsschein zukünftig statutarisch
vermögensmässige Vorteile mit Blick auf Dividenden gemäss Art. 627 Abs. 1 Ziff. 9 OR einzuräumen, sodass der
Partizipationsschein dann den Charakter einer "stimmrechtlosen Vorzugsaktie" aufweisen wird.
Aufgrund dieser Ausgangslage dürfte klar sein, dass der Verwaltungsrat bis auf weiteres keine Erhöhungen des
Aktienkapitals mehr anstrebt, da dies unter den gegeben Umständen als nicht notwendig erscheint.
Mit Blick auf die Durchführung von Generalversammlungen wurde beschlossen virtuelle Generalversammlungen neu
statutarisch zu gestatten. Der Verwaltungsrat muss bei der Durchführung von virtuellen Generalversammlungen
allerdings sicherstellen, dass die Identität der Teilnehmer festgestellt wird; die Voten in der Generalversammlung
unmittelbar übertragen werden; jeder Teilnehmer Anträge stellen und sich an der Diskussion beteiligen und, dass bei
der Verwendung elektronischer Mittel das Abstimmungsergebnis nicht verfälscht werden kann.
Swiss Estates AG fokussiert sich auf das langfristige Investment in Wohnbauten in den städtischen Gebieten der
Schweiz, inklusive Agglomerationen der grösseren Städte. Es werden Wohnimmobilien ab 20+ Mieteinheiten auf
opportunistischer Basis erworben ("Undermanaged Assets" oder "Assets mit Repositionierungspotenzial"), d.h.
erworbene Renditeimmobilien werden langfristig gehalten und weiterentwickelt.
Die Titel der Swiss Estates AG sind an der BX Swiss (www.bxswiss.com) kotiert.