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RealUnit Schweiz AG: Durchf. einer genehmigten Kapitalerhöhung / Kotierung von neuen Inhaberaktien

***Ad-Hoc Mitteilung*** Beschluss des Verwaltungsrates der RealUnit Schweiz AG vom 18. Januar 2022 zur Durchführung einer genehmigten Kapitalerhöhung und zur Herausgabe und Kotierung von neuen Inhaberaktien Basierend auf dem Beschluss der Generalversammlung vom 24. April 2021 über die Ermächtigung zur Erhöhung des Aktienkapitals von CHF 13’540’500 auf höchstens CHF 20’310'750 durch Neuausgabe von höchstens 6'770’250 Aktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 (Art. 4b der Statuten) hat der Verwaltungsrat der RealUnit Schweiz AG am 18. Januar 2022 die Durchführung einer genehmigten Kapitalerhöhung im Umfang von maximal 2'151’275 Inhaberaktien mit einem Nennwert von je CHF 1.00 beschlossen. Damit könnte der Restbetrag der im April 2021 beschlossenen genehmigten Kapitalerhöhung vollständig ausgeschöpft werden. Mit der Durchführung der Kapitalerhöhung verfolgt der Verwaltungsrat das Ziel, das bestehende grosse Interesse an einer Beteiligung an der Gesellschaft zu befriedigen. Gleichzeitig soll mit der Kapitalerhöhung das Aktionariat weiter ausgebaut werden.
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