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Swiss Estates AG: Erstinstanzliche Niederlage in einem Forderungsprozess

***Ad-Hoc Mitteilung*** Nennenswerter Einfluss auf den Halbjahres- und den Jahresabschluss Swiss Estates AG ist am vergangenen Freitag ein erstinstanzliches Urteil des Handelsgerichts Zürich in Sachen Altra Foundation, P.H. Plaza Comercial San Fernando, Avenida Central / Via Espana, Urbanication La Loma, Ciudad de Panama, Panama, vertreten durch MME Legal AG in Zürich, in einer Forderungssache zugegangen, in welchem der Klage der Altra Foundation im Wesentlichen stattgegeben wurde. Die Tatsache des vorliegenden Disputs wurde bereits in den Geschäftsberichten 2019 (Seiten 30 / 45), 2020 (Seiten 31 / 49) und 2021 (Seiten 36 / 54) offen gelegt. Allerdings ging der Verwaltungsrat bisher, aufgrund der bis anhin vorliegenden Prognosen der mit dem Fall betrauten renommierten Anwaltskanzlei, davon aus, dass für diese Position keine Rückstellung gebildet werden müsste, da die Forderung als höchstwahrscheinlich nicht durchsetzbar betrachtet wurde. Aufgrund der aktuellen Einschätzung des Verwaltungsrates wird es wenigstens notwendig sein für diese Position im Halbjahresabschluss 2022 eine Rückstellung zu bilden, was das Ergebnis deutlich verschlechtern wird. Die Details dazu müssen zunächst noch genauer eruiert werden und sind dann im Halbjahresbericht 2022 ersichtlich, welcher, wie seit längerem angekündigt, am 30. September 2022 pünktlich veröffentlicht werden wird. Inwieweit dieses Ereignis Einfluss auf den Jahresabschluss haben wird ist derzeit noch offen; allerdings können negative Auswirkungen definitiv nicht ausgeschlossen werden. Swiss Estates AG fokussiert sich auf das langfristige Investment in Wohnbauten in den städtischen Gebieten der Schweiz, inklusive Agglomerationen der grösseren Städte. Es werden Wohnimmobilien ab 20+ Mieteinheiten auf opportunistischer Basis erworben ("Undermanaged Assets" oder "Assets mit Repositionierungspotenzial"), d.h. erworbene Renditeimmobilien werden langfristig gehalten und weiterentwickelt.
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